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12.04.2023 - Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungs- und Gründordnungsplan Nr. 31 „Östlich der Forchheimer Straße“

Der Marktgemeinderat des Marktes Neunkirchen a. Brand hat in seiner Sitzung am 15.07.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) Nr. 31 mit der Bezeichnung „Östlich der Forchheimer Straße“ beschlossen.

Der Planentwurf in der Fassung vom 15.03.2023 wurde vom Marktgemeinderat des Marktes Neunkirchen a. Brand in der Sitzung am 15.03.2023 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Planentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung (inkl. Anlage 1 und Anlage 2) jeweils in der Fassung vom 15.03.2023, der schalltechnischen Untersuchung (Stand: 26.10.2022) sowie einer verkehrstechnischen Untersuchung (Stand: 20.02.2023) liegt in der Zeit vom 13.04.2023 bis 19.05.2023 im Rathaus des Marktes Neunkirchen a. Brand (Bauverwaltung, Zimmer Nr. 8, Innerer Markt 3 (2. OG rechts), 91077 Neunkirchen am Brand) zu den allgemein bekannten Öffnungs-/Dienstzeiten öffentlich aus bzw. können hier online eingesehen werden. (siehe unten)

Während der o.g. Frist können beim Markt Neunkirchen a. Brand Anregungen und/oder Bedenken zum BBP/GOP persönlich/mündlich, fernmündlich oder schriftlich (auch digital) vorgebracht werden.


Martin Walz
1.Bürgermeister“


Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 31 hier...

Planbegründung hier...

Dokumentation artenschutzrechtliche Bestandsbegehungen hier...

5. Änderung/Berichtigung Flächennutzungs- und Landschaftsplan hier...

Schalltechnische Untersuchung hier...

Verkehrsuntersuchung hier...

Datenschutzrechtliche Informationspflichten hier...


Diese Meldung war von 12.04.2023 bis 19.05.2023 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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