Der Mobilfunkbetreiber O2 beantragte im März 2007 die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Stahlgittermastes auf dem Grundstück Fl.Nr. 148 der Gemarkung Großenbuch. Über die im bayerischen Mobilfunkpakt geregelte Mitwirkung der Gemeinde bei der Standortwahl hat sich O2 hinweggesetzt. Der Marktgemeinderat versagte mit Beschluss vom 18.04.2007 das Einvernehmen mit Hinweis auf den Flächennutzungsplan, das Orts- und Landschaftsbild und die fehlende Erschließung.
Der Bauantrag von O2 wurde durch das Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 04.12.2008 abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat mit Urteil vom 24.09.2009 den Bauantrag als genehmigungsfähig betrachtet und das Landratsamt angewiesen, die Baugenehmigung zu erteilen. Der Marktgemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung am 21.10.2009 beschlossen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Bayreuth wegen Erteilung einer Baugenehmigung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu stellen.
Das Ziel des Marktes Neunkirchen am Brand ist nicht den Mobilfunk zu verhindern. Der Markt Neunkirchen am Brand hat ein umsetzbares Konzept für alternative Mobilfunkstandorte im Außenbereich aufgelegt, die sicherstellen, dass
• die Strahlenbelastung für die Bevölkerung so gering wie möglich gehalten wird,
• die optische Beeinflussung der Landschaft auf ein Minimum reduziert wird und
• mittelfristig Standorte im Innenbereich überflüssig werden.
Leider sind bisher alle Versuche, mit dem Mobilfunkbetreiber O2 ins Gespräch zu kommen, erfolglos verlaufen.
Der Markt Neunkirchen am Brand hat inzwischen von vielen Seiten die Zusage der Unterstützung erhalten,
allen voran von unserem Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn, von unserem Landtagsabgeordneten
Thorsten Glauber und von unserem Landrat Reinhard Glauber.
Heinz Richter
1. Bürgermeister
Diese Meldung war von 16.11.2009 bis 30.11.2009 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.