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13.06.2024 - Alljährlicher Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken

Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen hervorgerufen werden, wenn die Sicht bzw. der Verkehr auf/an Kreuzungen, Einmündungen sowie Fuß- und Radwegen durch überhängende Äste oder Hecken beeinträchtigt wird.

Generell gilt:

1. Anpflanzungen, Hecken usw. dürfen nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. Hier sind besonders Kinder gefährdet, die bis zum achten Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, da sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet werden (s. Darstellung „Lichtraumprofil“). Hier finden Sie die Hinweise zum Lichtraumprofil. Alljährlicher Rückschnitt.

2. Anpflanzungen aller Art dürfen nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Wird der Besitzer oder Eigentümer bei entsprechenden Fällen nicht tätig, hat er ggf. deren kostenpflichtige Beseitigung zu dulden.

3. Straßenlampen oder Schilder an der Grundstücksgrenze sind bei Bedarf freizuschneiden um die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten. Auch ortsfremden Personen wird somit die Orientierung erleichtert.

4. Der Bewuchs in den Rinnen am Straßenrand ist von den Anliegern gemäß Straßenreinigungssatzung regelmäßig zu entfernen, da Wurzeln den Straßenkörper nachhaltig schaden können. Somit müssen Straßen und Gehwege früher saniert werden.

Vielen Dank für ihre Unterstützung!

Neunkirchen a. Brand, 27.05.2024

M. Walz
1. Bürgermeister

















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