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11.06.2024 - Bekanntmachung der abwassertechnischen Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben

Aufgrund des Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bayerischen Wassergesetztes (BayWG) werden folgende abwassertechnische Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben in den bezeichneten Gemeindeteilen des Marktes Neunkirchen am Brand bekanntgegeben:

Für die in der Spalte Bemerkungen aufgeführten Grundstücke bzw. für die hier bezeichneten Straßen gelten die folgenden Anforderungsstufen für Kleinkläranlagen. Es handelt sich hierbei um Grundstücke, die nicht an die öffentliche Entwässerung angeschlossen werden können:

Die Übersicht mit den abwassertechnischen Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben finden Sie hier...

Sollten Sie Rückfragen zu den in der Spalte Bemerkungen aufgeführten Grundstücken bzw. aufgeführten Straßen haben, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Forchheim Fachbereich 42 – Wasserrecht unter folgender Telefonnummer: 09191/86-4211.


Neunkirchen am Brand, 27.05.2024

gez.

Martin Walz

1. Bürgermeister


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