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28.05.2024 - Europawahl 2024

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt.

Die Wahllokale sind in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.

Für den Wahlvorgang bittet das Wahlamt Folgendes zu beachten:

- Nehmen Sie bitte Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Europawahl und Ihren Ausweis mit ins Wahllokal.
- Das für Sie bestimmte Wahllokal ist auf der Vorderseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens vermerkt.
- Im Wahllokal erhalten Sie einen Stimmzettel ausgehändigt.
- Benutzen Sie bitte auch bei starkem Andrang ausschließlich die Wahlkabinen.
- Nach dem Ankreuzen müssen Sie den Stimmzettel so falten, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
- Anschließend gehen Sie bitte zum Tisch des Wahlvorstandes.
- Nachdem Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt wurde, können Sie Ihren Stimmzettel in die zur Verfügung stehende Wahlurne einwerfen.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 07. Juni 2024, 18:00 Uhr im Rathaus, Innerer Markt 1, vor Ort, beantragt werden.

Das auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens abgedruckte Antragsformular kann hierfür verwendet werden. Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift.

Kann der Wahlraum wegen plötzlicher nach erwiesener Erkrankung am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden, besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen noch am Samstag, den 08. Juni 2024, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Sonntag, den 09. Juni 2024, von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr zu beantragen. Ein entsprechendes Attest ist zwingend vorzulegen.

Wer für einen Anderen die Briefwahlunterlagen beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (ebenfalls abgedruckt auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens) nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ihr
Wahlamt des Marktes Neunkirchen a. Brand


Diese Meldung war von 28.05.2024 bis 09.06.2024 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

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