B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024
Der Gutachterausschuss des Landkreises Forchheim hat neue Richtwerte für Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen und Waldflächen ermittelt.
Gemäß § 14 Abs. 3 Gutachterausschussverordnung werden die Bodenrichtwerte in der Zeit von
Montag, 27.05.2024
bis
Freitag, 28.06.2024
in der Bauverwaltung im Rathaus Innerer Markt 3, 91077 Neunkirchen a. Brand, während der üblichen Dienststunden (Montag, Mittwoch bis Freitag von 8:15 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 13:00 bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag ganztägig geschlossen) öffentlich ausgelegt.
Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09134 705-407 oder per Mail (bauamt@neunkirchen-am-brand.de) wird gebeten.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Landkreises Forchheim (Tel. 09191/865002) Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Neunkirchen a. Brand, 03.05.2024
Martin Walz
1. Bürgermeister
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