Der Marktgemeinderat Neunkirchen a. Brand hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 den Bebauungs- und Grünordnungsplan (BBP/GOP) Nr. 31 „Östlich der Forchheimer Straße“ in der Fassung vom 21.02.2024 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch im Mitteilungsblatt des Marktes Neunkirchen a. Brand vom 15.03.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der BBP/GOP für das Gebiet östlich der „Forchheimer Straße“ (St 2243), südlich und westlich der „Viktor - von - Scheffel - Straße“ und nördlich der „Hetzleser Straße“ in Kraft.
Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen zum Download:
Satzungsbeschluss
Planurkunde
Planbegründung
Artenschutzrechtliche Bestandsbegehung
Planausschnitt
Schalltechnische Untersuchung
Verkehrsuntersuchung
Diese Meldung war von 15.03.2024 bis 31.05.2024 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.