Der Marktgemeinderat Neunkirchen a. Brand hat in seiner Sitzung am 21.02.2024 den Bebauungs-/Grünordnungsplan (BBP/GOP) Nr. 31 „Östlich der Forchheimer Straße“ in der Fassung vom 21.02.2024 gemäß (gem.) § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung beschlossen.
Um den Vorgaben des § 8 Abs. 3 BauGB zu genügen, wonach ein BBP/GOP aus dem Flächennutzungs-/Landschaftsplan (FNP/LSP) zu entwickeln ist, wurden die bisherigen Darstellungen des wirksamen FNP/LSP an die Festsetzungen des BBP/GOP angepasst (Änderung von gemischten Bauflächen in Wohnbauflächen und Flächen für Elektrizität). Auf die Bekanntmachung wird verwiesen.
Hier finden Sie die offizielle Bekanntmachung als PDF zu Download...Bekanntmachung
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