Aktuelle Meldungen

31.07.2023 - Hunde beim Markt Neunkirchen a. Brand

Für ein gutes Miteinander sind bestimmte Regeln notwendig. Es gibt Menschen, die mögen Hunde, sind sie oft jahrelang treueste Begleiter und Weggefährten.
Es gibt aber auch Menschen, die mögen keine Hunde, haben Angst vor Hunden und ärgern sich über deren Hinterlassenschaften auf öffentlichen Wegen und Grünanlagen.

Wege, Straßen, Plätze und Grünanlagen sind für alle Bürgerinnen und Bürger da!
Jedoch geht die Sicherheit vor. D.h. Leinenpflicht!

Große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde sind an folgenden Orten, an einer reißfesten, höchstens 120 cm langen Leine, zu führen:

• auf öffentlichen Wegen und Straßen
• in verkehrsberuhigten Bereichen
• in Grünanlagen
• in Naturschutzgebieten
• auf Märkten, öffentlichen Festen/Veranstaltungen

Für Hundehalter mit kleineren Hunden gilt an diesen Orten, die Hunde so zu führen, dass andere nicht gefährdet, belästigt oder geschädigt werden.

Auf Kinderspielplätzen, sowie von Bolzplätzen und dem Multifunktionsplatz sind große Hunde (ab einer Schulterhöhe von 50 cm) sowie Kampfhunde (auch Kreuzungen) verboten.

Ein weiteres Ärgernis ist der Hundekot auf öffentlichen Wegen und in Grünanlagen. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes stets zu beseitigen. Dies gilt auch auf landwirtschaftlich genutzten Flächen!
Einfach zu einer mitgeführten Tüte greifen, den Kot damit aufnehmen und in einen nächstgelegenen Papierkorb einwerfen. Auf Kinderspielplätzen, Sandkästen und anderen Spielbereichen für Kinder ist es grundsätzlich verboten, Hunde frei laufen zu lassen und erst recht ihr Geschäft dort verrichten zu lassen.

Verstöße können richtig teuer werden. Sollten Hundehalter ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sei es hinsichtlich des Anleinens oder bei der Beseitigung des Hundekots, müssen diese mit Sanktionen rechnen. Der Markt Neunkirchen belangt uneinsichtige Hundehalter mit einem Bußgeld.Je nach Verstoß und Häufigkeit können auch Bußgelder von mehreren hundert Euro verhängt werden!

Wurden Sie oder Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen oder attackiert? Melden Sie unbedingt solche Vorfälle schriftlich an: Markt Neunkirchen am Brand, Ordnungsamt, Klosterhof 2 – 4, 91077 Neunkirchen a. Brand oder per E-Mail an:
ordnungsamt@neunkirchen-am-brand.de .


Alle Infos auch hier zum Download: Hunde beim Markt Neunkirchen a. Brand


Diese Meldung war von 31.07.2023 bis 31.08.2023 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.

SCHNELLSUCHE