Der Marktgemeinderat konnte in seiner Sitzung vom 19.07.2023 die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung des Marktes Neunkirchen a. Brand für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis nehmen.
Dabei wurde der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme und der Verpflichtungsermächtigung in voller Höhe durch das Landratsamt Forchheim genehmigt. Mit der erfolgten Haushaltsgenehmigung können nun anstehende Projekte offiziell in Angriff genommen werden.
Die Genehmigung erfolgte unter Auflagen. Herauszuheben ist dabei zum einen die Auflage, dass die Verpflichtungsermächtigung nur im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben (z.B. Grundschulneubau, Straßenbaumaßnahmen, geförderte Kanalbaumaßnahmen) genehmigt wurde. Zum anderen wurde festgesetzt, dass freiwillige Aufgaben aktuell nicht leistbar und hinten anzustellen sind.
Diese Auflage bedeutet mindestens, dass derzeit keine neuen freiwilligen Aufgaben eingegangen werden dürfen bzw. auf den Prüfstand gestellt und ggf. verschoben bzw. aufgegeben werden müssen.
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