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22.05.2023 - 4. Änderung BBP Nr. 1b -Gewerbegebiet Industriestraße- (NB2301)

Der Marktgemeinderat des Marktes Neunkirchen a. Brand hat am 26.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) den Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes (BBP) Nr. 1 b mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Industriestraße“ gefasst.

Der Planvorentwurf bestehend aus der Planurkunde und der Planbegründung jeweils in der Fassung vom 26.04.2023 liegt in der Zeit vom 22.05.2023 bis 23.06.2023 im Rathaus des Marktes Neunkirchen a. Brand (Bauverwaltung, Zimmer Nr. 8, Innerer Markt 3, 91077 Neunkirchen a. Brand) zu den allgemein bekannten Öffnungs-/Dienstzeiten öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich werden die vorgenannten Auslegungsunterlagen hier online/digital zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:

- Planurkunde

- Planbegründung

- Datenschutz


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