Bekanntmachung
Der Marktgemeinderat des Marktes Neunkirchen a. Brand hat in seiner Sitzung am 15.07.2020 ge-mäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungs-planes (BBP/GOP) Nr. 31 mit der Bezeichnung „Östlich der Forchheimer Straße“ beschlossen. Hier geht es zur Förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Öffentlichkeitsbeteiligung
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