Im Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) hat der Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderats in seiner Sitzung vom 07.02.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Markt Neunkirchen am Brand beabsichtigt, ein Teilstück der öffentlich gewidmeten Pflaster- bzw. Grünfläche westlich des Gehwegs an der Kleinsendelbacher Straße (Fl.Nr. 1024 Gemarkung Neunkirchen - Teilfläche) nach Art. 8 BayStrWG einzuziehen. Die Fläche liegt zwischen dem Gehweg an der Kleinsendelbacher Straße und dem Grundstück Weyhausenstr. 1 und hat eine Größe von ca. 430 qm. Nach Abschluss der Einziehung der öffentlichen Widmung soll die Fläche baulich genutzt werden. Der vorhandene Gehweg entlang der Kleinsendelbacher Straße bleibt davon unberührt!
Die Fläche ist im Lageplan schraffiert dargestellt.
Die Einziehung ist zum 01.06.2023 vorgesehen. Dieses Vorhaben wird nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ortsüblich bekannt gemacht.
Einwendungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus Klosterhof 2-4, erhoben werden. Der Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche kann dort während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden (Montag, Mittwoch-Freitag 8.15-12.00 Uhr, Montag 13.00-16.30 Uhr, Donnerstag 14.00-18.00Uhr, Dienstag ganztägig geschlossen).
Neunkirchen a. Brand den 17.02.2023
Martin Walz
1. Bürgermeister
Die offizielle Bekanntmachung mit dem genauen Lageplan finden Sie hier...Bekanntmachung
Diese Meldung war von 01.03.2023 bis 31.03.2023 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.