Derzeit verschickt das Amtsgericht Forchheim -Grundbuchamt- die Eintragungsbekanntmachung nach § 55 Grundbuchordnung zur Löschung des Sanierungsvermerks. Grundlage hierzu ist die Aufhebung der Sanierungssatzung „Ortskern Neunkirchen a. Brand“ und der Neuerlass der Sanierungssatzung „Ortskern Neunkirchen a. Brand mit Brandbach und Zu den Heuwiesen“.
Wir verweisen hierzu auf unser Informationsschreiben zu den Sanierungsgebieten:
https://www.neunkirchen-am-brand.de/pdf/20220302_Info_Sanierungsgebiete_Neunkirchen_Ermreuth_Endstand.pdf
Diese Meldung war von 19.01.2023 bis 30.01.2023 auf der Startseite gelistet und ist seit dem im Archiv zu finden.